AGB

Der Mietvertrag, den Sie über  "Alpenferien Allgäu Ferienwohnungsvermittlung" (nachfolgend AAF) abschließen, kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer der Ferienunterkunft zustande. AAF ist lediglich Vermittler und ist somit nur als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die AAF vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. Eintrittskarten zu Attraktionen, geht es dort um Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter der hinzu gekauften Leistung. Solche externen Leistungen werden nicht durch diese Bedingungen abgedeckt.

1. Die Unterkunft

Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung ab 15 Uhr (am Wochenende und an Feiertagen ab 16 Uhr) zur Verfügung und am Abreisetag räumen Sie diese bitte bis 10 Uhr.

Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Dies betrifft auch den Besuch von Gästen, die nicht im Mietobjekt übernachten und Kinder, unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf AAF ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt / Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 6 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat AAF das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

AAF vermittelt Ferienobjekte hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. AAF ist berechtigt, eine Jugendgruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.

Behandeln Sie Ihr Mietobjekt bitte pfleglich und nutzen Sie die bereitgestellten Reinigungsutensilien.

Hochglanz-Flächen und Chrom-Armaturen dürfen auf keinen Fall mit rauen Schwämmen oder scharfen Reinigungsmitteln gereinigt werden.

Fahrräder, Skier, Schlitten u.ä. dürfen nicht mit in die Unterkunft genommen werden.

Die Eingangstüren sind mit Sicherheitsschlössern ausgestattet, die i.d.R. nicht von außen zu öffnen sind, wenn von innen der Schlüssel steckt. Sollte ein Schlüsseldienst gerufen werden müssen, stellen wir Ihnen die Kosten in Rechnung.

Die Benutzung der Einrichtungen (z.B. Sauna, Fitnessgeräte, Kinderspielplatz, Treppen) und des Inventars (z.B. elektrische Geräte) erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

Babys und junge Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf den Balkonen aufhalten.

Bitte beachten Sie die Hausordnung und helfen Sie mit, unsere schönen Anlagen sauber zu halten. Dazu gehört z.B. auch Zigarettenkippen sachgerecht zu entsorgen, d. h. nicht in den Mülleimer in der Küche bzw. in der Wohnung, sondern in separatem Müllbeutel, der auf dem Balkon gelagert wird.

Whirlpools dürfen nur mit zugelassenen Bademitteln genutzt werden. Herkömmliche Bademittel /-Salze können den Whirlpool beschädigen.  

Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet. Evtl. bereitgestellte Aschenbecher sind für den Balkon bzw. die Terrasse gedacht und sind vor der Abreise zu leeren.

Haustiere sind nur erlaubt, wenn sie in der Mietbestätigung als Leistung aufgeführt sind. Sie dürfen in der Unterkunft nicht allein gelassen werden und sie dürfen nicht auf die Möbel (auch nicht auf die Betten, Stühle oder Sofas). Katzen sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Leihwäsche auf keinen Fall selbst gewaschen werden darf, da unser Wäscheservice sie uns dann mit dem Neupreis in Rechnung stellt. Diese Kosten müssten wir Ihnen weiter berechnen.

Gartenmöbel stehen dem Mieter soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen o.ä. auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. AAF hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat AAF das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

Wir behalten uns vor, Ihnen eine gleichwertige Unterkunft in derselben Anlage oder in Ausnahmefällen demselben Ort zuzuweisen, sofern die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung steht (z.B. Wasserschaden, Überbelegung) oder uns ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde.

2. Preise und Zahlungen

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Mietpreise grundsätzlich inklusive Strom, Wasser und Heizung.

Innerhalb der ersten Woche nach der Buchung wird eine Anzahlung von bis zu 20 % fällig. Der  Restbetrag  ist so zu überweisen, dass er spätestens 10 Tage vor Anreise auf dem Konto von Alpenferien Allgäu eingeht. Falls die Buchung nur 10 Tage oder weniger vor Anreise erfolgt, ist der Gesamt-Reisepreis sofort nach der Buchungsbestätigung zu überweisen, ggf. per Echtzeit-Überweisung. Ist die Zeit von der Buchung bis zur Anreise für eine Überweisung zu kurz, ist der Gesamtbetrag bei der Anreise in bar zu entrichten.

Barzahlung am Anreisetag ist grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.  Die Wohnung kann nicht bezogen werden, solange sie nicht vollständig bezahlt wurde. Ein Überweisungsbeleg kann als Nachweis nicht akzeptiert werden.

Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Gemeinde in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergeleitet. Falls die Gemeinde den Preis der Kurtaxe nach Ihrer Buchung bis zu Ihrer Anreise ändern sollte, wird Ihnen AAF die Differenz in Rechnung stellen bzw. gutschreiben.

3. Kaution

Aktuell wird keine Kaution erhoben.

Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 2.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist AAF berechtigt, eine erhöhte Kaution von bis zu 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.

4. Stornierung

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wenn Sie die Wohnung nicht in Anspruch nehmen, müssen wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen und den entstandenen Verlust verlangen:
Bei Stornierung bis 4 Monate vor der Anreise berechnen wir 25 % der Miete.
Bei Stornierung bis zum 60. Tag vor der Anreise stellen wir 50 % der Miete in Rechnung und ab dem 42. Tag vor Anreise 90 %.

Einzelne Tage einer Buchung oder einzelne Personen können nicht storniert werden.

Erhält AAF keine Stornierung in Textform, sind weiterhin 100% des Gesamtbetrags fällig, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird (Nichtantritt).

In allen Fällen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, einen geringeren Betrag nachzuweisen.
Mit der Buchungsbestätigung versenden wir einen Link für den optionalen Online-Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung ggf. mit Reise-Krankenversicherung bei der ERGO Versicherung.

5. Abreise

Bitte beachten Sie bei Abreise die Checkliste in der (elektronischen) Gästemappe.

Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie den Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer und Aschenbecher, Reinigung des Grills, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.), Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes zu erledigen.

Beachtet der Mieter diese Punkte nicht, ist AAF berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand nachträglich in Rechnung zu stellen.

6. Reklamationen

Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie AAF bzw. dem Eigentümer in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten Sie vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. AAF wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

Je nach Ferienanlage bieten wir Ihnen kostenlose Zusatzleistungen an: Zum Beispiel die Bereitstellung von Kinder-Betten / -Stühlen, die Nutzung der Waschautomaten und Trockner oder der kostenlose Zugang zum Internet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen Ersatz, auch nicht in Form einer Mietminderung, gewähren können, sollte ein solcher Service wider Erwarten einmal nicht zur Verfügung stehen.

Ferner stellen wir Ihnen eine hochwertige Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur oder Ersatz durch unseren Service. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zwischenzeit auch hier keine Entschädigung von unserer Seite geleistet werden kann.

Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Terroranschläge, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Unwetter- / Elementarschäden oder Streiks, übernehmen wir keine Haftung.

7. Schäden

Der Mieter ist für Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - egal, ob vom Mieter selbst oder Dritten, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen AAF sofort gemeldet werden.

Reklamationen durch AAF, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.

AAF kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel. Wenn uns Schäden nach Ihrer Abreise auffallen, müssen wir davon ausgehen, dass sie während Ihres Aufenthalts entstanden sind.

8. Allgemeines

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht. Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.

Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.